Migrantenquote im Öffentlichen Dienst?

Antrag auf Annahme einer Entschließung der Fraktion der CDU

Migrantenquote im Öffentlichen Dienst: unnötig, unsinnig, schädlich, verfassungswidrig

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Das Abgeordnetenhaus lehnt die von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, geplante Migrantenquote im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin ab.
Mit ihren kruden Vorstellungen verwirrt die Senatorin die rot-rot-grüne Koalition und löst allenthalben Kopfschütteln aus. Das beabsichtigte „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“ braucht kein Mensch, egal, ob mit oder ohne Migrationshintergrund. Ein solches Gesetz ist unnötig, unsinnig, schädlich.
Unnötig, weil es die von der Senatorin unterstellte Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten schlicht nicht gibt. Bei der Polizei beträgt der Anteil der Beamtinnen und Beamten, die einen Migrationshintergrund haben, 38% und liegt damit über dem entsprechenden Anteil in der Berliner Gesamtbevölkerung. Einstellungen in den Öffentlichen Dienst des Landes Berlin erfolgen, wie im Grundgesetz und der Verfassung von Berlin vorgesehen, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; dies ist durch das völlige Fehlen von gerichtlichen Verfahren, in denen eine Diskriminierung gerügt werden könnte, gegen jeden Zweifel belegt.
Unsinnig, weil es in Berlin, beginnend mit den Hugenotten, fortgesetzt durch die Einwanderungswelle während der Industrialisierung, kaum einen Menschen gibt, der keinen Migrationshintergrund hätte. Eine Abgrenzung, wer in den zweifelhaften Genuss der geplanten Migrantenquote kommen sollte, ist kaum zu leisten, und jede Abgrenzung wirft rechtliche Probleme auf, die der Verwaltung und den Gerichten erspart bleiben müssen.
Schädlich, weil das Vorhaben der Senatorin den Eindruck erweckt, dass Menschen mit Migrationshintergrund ohne die Hilfe einer Quote nicht hinreichend leistungsfähig wären, in den Öffentlichen Dienst des Landes Berlin zu gelangen. Dabei ist das Gegenteil richtig: Es gibt hier ein großes Potenzial hoch qualifizierter, hoch motivierter Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Nachwuchskräfte, die es nicht verdient haben, in den Verdacht zu geraten, sie wären lediglich durch eine Quote in ihre Position gelangt.
Artikel 33 des Grundgesetzes eröffnet allen Deutschen den Zugang zum Öffentlichen Dienst allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Artikel 19 der Verfassung von Berlin verlangt ausdrücklich, dass beim Zugang zum Öffentlichen Dienst nicht nach der Herkunft unterschieden werden darf. Artikel 3 des Grundgesetzes, Artikel 10 der Verfassung von Berlin verbieten klipp und klar, jemanden wegen seiner Abstammung oder Herkunft zu benachteiligen, aber auch zu bevorzugen. Mit alledem ist eine Migrantenquote im Öffentlichen Dienst nicht vereinbar. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sich an das Grundgesetz und die Verfassung von Berlin zu halten.

Begründung:

Über die Berliner Medien, zuerst über den „Tagesspiegel“ vom 16. Januar 2021, ist bekannt geworden, dass die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, einen Entwurf für ein „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“ hat erarbeiten lassen, wonach im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin eine Migrantenquote von 35% eingeführt werden soll. Den Berichten zufolge befindet der Entwurf sich bereits in der Abstimmung zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen.

Aus den oben genannten Gründen muss dieses Vorhaben sofort gestoppt werden. Der Senat braucht ein klares Signal des Abgeordnetenhauses, dass ein derartiger Unfug nicht einmal im Ansatz die Chance hätte, in Berlin Gesetz zu werden.

Berlin, 19. Januar 2021

Dregger Rissmann Seibeld Melzer
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der CDU