Antrag zur KFZ-Zulassung

Kfz-Zulassung in Berlin – Wartezeiten verringern, Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben, Personal der Zulassungsstellen aufstocken, dritten Standort eröffnen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Zulassung eines Kraftfahrzeugs in Berlin innerhalb von fünf Tagen zu gewährleisten. Das mittelfristige Ziel muss sein, durch die Digitalisierung und Optimierung der Berliner Verwaltung die Zulassungsdauer auf maximal zwei Tage zu reduzieren.
Zu den sofort zu ergreifenden Maßnahmen gehören insbesondere die unverzügliche Erhöhung der Anzahl der Stellen für die Tarifbeschäftigten in der Entgeltgruppe E 6 in allen Standorten der Zulassungsbehörde angesichts der seit 2018 gestiegenen Zulassungsangelegenheiten, der Umstellungen bei i-Kfz und zur Aufarbeitung der Arbeitsreste mit dem Antragsstau infolge der Ausfallzeiten wegen der Covid-19-Pandemie, die Besetzung aller Stellen des gesamten Referats Kfz-Zulassung beim LABO sowie die Prüfungen, warum das für 241.363,60 Euro erstellte Organisationsgutachten entweder keine Vorschläge für Maßnahmen zur organisatorischen Steuerung der saisonalen Schwankungen der Zulassungsanträge mit einem interkommunalen Vergleich enthielt oder die vorgeschlagenen Maßnahmen bisher 2020 nicht rechtzeitig umgesetzt worden sind. Auch soll geprüft werden, welche Mittel erforderlich sind, um kurzfristig eine dritte Zulassungsstelle mit ausreichend Personal zu eröffnen.
Es muss zudem umgehend geprüft werden, wie mit dem Problem „Luftbuchungen“ umzugehen ist und wie diese nicht wahrgenommenen Termine neu vergeben werden können, um die Auslastung der Zulassungsstellen in der derzeit höchst angespannten Situation konstant auf einem hohen Niveau halten zu können.

Auch muss geprüft werden, wie einzelne Aufgaben an die Zulassungsdienste ausgelagert werden können, sodass bei der Zulassungsstelle lediglich eine Prüfung der Unterlagen und das Stempeln und Signieren der Zulassungsbescheinigung erfolgen müssen. Zu diesen Aufgaben zählen beispielsweise die Erfassung von Halterdaten, das Prüfen der Gültigkeit der eVB-Nummer und von Steuerschulden vorab, das Anbringen der TÜV-Plakette auf Kennzeichen sowie das Drucken der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Teile der Zulassungsgebühr müssten entsprechend an die Dienste abgetreten werden, jedoch werden durch den verringerten Aufwand bei der Zulassungsstelle selbst wiederum Kosten eingespart.
Dem Abgeordnetenhaus ist mit Beginn 31. Oktober 2020 vierteljährlich ein Bericht über die Entwicklung der Wartezeiten und ergriffene Maßnahmen zur Prozessoptimierung des jeweils vorherigen Quartals bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen vorzulegen.

Begründung

Während der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass die ohnehin überlasteten Kfz-Zulassungsstellen völlig überfordert sind. In anderen Städten nimmt die Zulassung eines Fahrzeugs wenige Stunden bis Tage in Anspruch, nicht jedoch in Berlin. Wartezeiten von bis zu acht Wochen sind auf keinen Fall hinnehmbar. Sie führen nicht nur zur Verärgerung bei den Bürgern, sondern auch zu erheblichem finanziellen Schaden für die Händler, die aufgrund der langen Wartezeiten bis zur Zulassung Mietwagen bereitstellen und für ihre Kunden finanzieren müssen.
Vergebene, aber nicht wahrgenommene Termine stellen angesichts der derzeitigen Bearbeitungsrückstände und Wartezeiten ein massives Problem dar, wenn sie nicht neu vergeben werden können. Angesichts der hohen Zahl an nicht wahrgenommenen Terminen durch Privatkunden von gegenwärtig 30 % (vgl. Drs. 18/23897) stellt sich die Frage, wieso Zulassungsdienste nicht schon Anträge mit beispielsweise zwei Tagen Vorlauf einreichen können. Bisher müssen sie warten, bis sie aufgefordert werden, die Vorgänge für einen bestimmten Tag einzureichen.
Wenn jeder dritte Termin ausfällt, könnten Sachbearbeiter in dieser freien Zeit dann die zusätzlich eingereichten Unterlagen bearbeiten, wodurch eine Vollauslastung gewährleistet werden würde und Autohändler ihren Kunden deren Fahrzeuge schneller übergeben könnten.
Die teilweise Privatisierung der nötigen Schritte zur Zulassung stellen eine Möglichkeit dar, die Zulassungsstellen langfristig zu entlasten. Sie könnten dann verstärkt die Anträge von Privatpersonen abarbeiten, während die Auslagerung von Teilschritten der Zulassung an die gewerblichen Zulassungsdienste eine schnelle Bearbeitung für alle anderen ermöglicht.
Die Situation dürfte durch die Sanierung der Kreuzberger Zulassungsstelle im Jahr 2021 erneut verschärft werden. Sollten bis dahin keine Lösungen gefunden werden, droht für die Kfz-Zulassung in Berlin eine weitere Verschlimmerung der Situation für die Kunden.

Berlin, 20. August 2020 Drucksache 18/2936

Dregger Friederici Standfuß Gräff Lenz
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der CDU