6. September 2021

Radfahrer & StVO

„Die Straßenverkehrsordnung(StvO) gilt auch für Fahrradfahrer!“ Gegenseitige Rücksichtnahme gilt für alle Verkehrsteilnehmer! Das gilt im Übrigen auch für Autofahrer und Fußgänger! Ziel muss es sein, ein Miteinander auf unseren Straßen zu schaffen, kein Gegeneinander. Wenn Regeln wieder gelten, kann sich jeder sicherer fühlen. Was hat es mit dieser Aussage auf sich?? Wer sich durch Tempelhof

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