Veranstaltung „Fragen zur Rente“ im Bürgerbüro

Runde zur Rente mit dem Abgeordneten Frank Luhmann und Experten Lars Meissner (vorne links)

Der Abgeordnete Frank Luhmann lädt am Freitag, den 17.01.25, von 15 – 17.00 Uhr zu einer Fragerunde rund um die Rente ein. In Luhmanns Bürgerbüro in der Bacharacher Str.35 wird der Rentenexperte Lars Meissner, Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund, Rede und Antwort stehen. Interessierte mögen sich telefonisch (030 232 97 800) oder per Mail (buero@frank-luhmann.de) anmelden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Fragerunden mit dem Experten sollen folgen.

Meissner hatte bereits im September 2024 bei einem Treffen des Ortsverbands der CDU in Neu-Tempelhof sein Expertenwissen an Mann und Frau bringen können. Der Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund sprach dabei wichtige Themenbereiche an:

Rechtzeitige Kontoklärung

Für die Rentenansprüche ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Kontoklärung zu bemühen. Die Versicherungszeiten müssen vollständig sein. So verzögern etwaige Unklarheiten nicht den Rentenbezug bei Einzug ins Rentenalter.

Was bewirken Anrechnungszeiten (Schule, Hochschule, Fachschule)?

Der Besuch von Schule, Hochschule oder Fachhochschule wird bei den Rentenansprüchen zum Teil berücksichtigt. In der Regel werden maximal acht Jahre für Schul- und Studienzeiten angerechnet. Dabei aber nur Zeiten ab dem 17. Lebensjahr. Auch diese Zeiten müssen rechtzeitig gemeldet werden, damit sie korrekt im Versicherungskonto erfasst werden.

„Was sind Kinder wert“ (Kindererziehungszeiten)

Wer Kinder hat, kann sich die Kinderziehungszeiten anrechnen lassen. Diese Zeiten wirken sich direkt auf die Höhe der späteren Rente aus. Bei Geburtsjahrgängen ab 1992 können bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit und für die Jahrgänge davor bis zu zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden.

Was sind Beitragszeiten?

Unter Beitragszeiten versteht man Zeiträume, in denen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde, sei es durch den Versicherten selbst oder z.B. durch das Arbeitsamt. Diese Zeiten sind entscheidend für die Höhe der Rente und die Grundvoraussetzung für ihren Bezug. Derzeit müssen mindestens 35 Jahre Vollbeschäftigung zusammenkommen, damit ein Rentenanspruch besteht. Bei den Beitragszeiten wird zwischen Pflicht-, freiwilligen und besonderen Beitragszeiten, z. B. bei Minijobs, unterschieden.

Lars Meissner kennt sich in der Materie bestens aus und kann wertvolle Tipps geben. Wer aber ganz spezielle Fragen zu seinem persönlichen Rentenanspruch hat, sollte sich einen individuellen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund machen.