Veranstaltung „Fragen zur Rente“ im Bürgerbüro

Immer freitags, immer von 14-16 Uhr: 12.09., 10.10., 14.11. und 12.12.2025

23.01.2026 :14-16 Uhr, 20.02.2026: 14-16 Uhr, 27.03.2026: 14-16 Uhr, 24.04.2926 :14-16 Uhr, 29.05.2026 :10-12 Uhr, 15.06.2026: 10-12 Uhr, 28.08.2026: 14-16 Uhr

„Was sind Kinder wert“ (Kindererziehungszeiten)

Wer Kinder hat, kann sich die Kinderziehungszeiten anrechnen lassen. Diese Zeiten wirken sich direkt auf die Höhe der späteren Rente aus. Bei Geburtsjahrgängen ab 1992 können bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit und für die Jahrgänge davor bis zu zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden.

Was sind Beitragszeiten?

Unter Beitragszeiten versteht man Zeiträume, in denen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde, sei es durch den Versicherten selbst oder z.B. durch das Arbeitsamt. Diese Zeiten sind entscheidend für die Höhe der Rente und die Grundvoraussetzung für ihren Bezug. Derzeit müssen mindestens 35 Jahre Vollbeschäftigung zusammenkommen, damit ein Rentenanspruch besteht. Bei den Beitragszeiten wird zwischen Pflicht-, freiwilligen und besonderen Beitragszeiten, z. B. bei Minijobs, unterschieden.

Lars Meissner kennt sich in der Materie bestens aus und kann wertvolle Tipps geben. Wer aber ganz spezielle Fragen zu seinem persönlichen Rentenanspruch hat, sollte sich einen individuellen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund machen.